Gebuehr zum Einfahren/Parken
Gebuehren zum Befahren/Parken innerhalb der verkersberuhigten Zone
1. Reisebusse, die von Reisebueros und Unternehmen ausserhalb von Montecatini Terme kommen und zu Hotels ohne Privatparkplatz fahren. Bei laengerem Aufenthalt gelten die folgenden Gebuehren:
- 36,00EUR taeglich vom 1. bis 3. Tag Aufenthaltes
- 27,00EUR taeglich fuer laengere Aufenthalte (mehr als 3 Tage)
2. Reisebusse, die von Reisebueros und Unternehmen ausserhalb von Montecatini Terme kommen und zu Hotels mit Privatparkplatz fahren. Bei laengerem Aufenthalt gilt die folgende Gebuehr:
- .Reisebusse, die von Reisebueros und Unternehmen ausserhalb von Montecatini Terme kommen und zu Hotels ohne Privatparkplatz fahren. Wenn die mit Privaten/Unternehmen mit Privatparkplatz vertragsgebunden sind, bei laengerem Aufenthalt gilt die folgende Gebuehr:
GEBUEHREN ZUM BEFAHREN DER VERKERSBERUHIGTEN ZONE
1. Die folgende Gebuehr gilt fuer Reisebusse, die von Reisebueros und Unternehmen ausserhalb von Montecatini Terme kommen und die verkersberuhigte Zone fuer Ver-und Ausladung befahren, die nicht zu Hotels mit Privatparkplatz, sondern zu anderen Zielen fahren.
Ausserdem gelten die folgenden Gebuehren:
- 70,00EUR Wochenkarte
- 300,00EUR Monatskarte
- 2.500EUR Saisonkarte
2.
Die folgende Gebuehr gilt fuer Reisebusse, die von Reisebueros und Unternehmen mit Sitz in der Provinz von Pistoia kommen und die verkersberuhigte Zone fuer Ver-und Ausladung befahren, die nicht zu Hotels mit Privatparkplatz, sondern zu anderen Zielen fahren.
Ausserdem gelten die folgenden Gebuehren:
- 50,00EUR Wochenkarte
- 200,00EUR Monatskarte
- 1.600,00EUR Saisonkarte
Die Gebuehren enthalten MwSt wie laut Gesetz
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Zahlung auf Postkonto N. 76981455 an MONTECATINI PARCHEGGI SPA,
Zahlungszweck: “Genehmigung fuer Reisebusse zum Befahren/Parken” oder durch Ueberweisung auf Bankkonto
IBAN IT 87 Y080 0370 4600 0000 0107 407
an MONTECATINI PARCHEGGI SPA C/O
CREDITO COOPERATIVO DELLA VALDINIEVOLE
, Zahlungszweck: “Genehmigung fuer Reisebusse zum Befahren/Parken”
ICRA IT 3 F 030
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